Der Kauf, der Verkauf oder die Übertragung einer oder mehrerer Immobilien ist wegen seiner finanziellen Tragweite von besonderer Bedeutung. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung, Gestaltung, Beurkundung und Betreuung von Immobilien- und Grundstückstransaktionen.
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen werden individuelle Lösungen erarbeitet. Dies betrifft sowohl Hausimmobilien und Wohnungseigentum (Grundstückskauf- bzw. Immobilienkaufverträge, Wohnungskaufverträge bzw. Überlassungsverträge), Bauträgerverträge, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechtsverträge, Teilungsverträge, als auch Portfolio-Transaktionen.
Aber auch bei der Erstellung von Spezialvollmachten, insbesondere zum Verkauf/Kauf von Immobilien, der Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden oder Hypotheken), sonstigen Grunddienstbarkeiten bzw. beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten werden wir gerne tätig.
Den eigenen Nachlass nicht zu regeln, kann zu erheblichen und langandauernden Nachteilen, sowohl in familiärer als auch wirtschaftlicher Hinsicht, führen.
Sie werden beraten bei der jeweiligen Form der Verfügung von Todes wegen - notarielles Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag-, aber auch bei der Erstellung und Beurkundung von Pflichtteilsverzichtsverträgen. Dabei richten wir besonderes Augenmerk auf eine rechtssichere, zukunftsorientierte, steueroptimierte und kostengünstige Gestaltung. Wir gehen mit Expertise und Fingerspitzengefühl vor.
Im Anschluss an die Errichtung wird die Verfügung von Todes wegen sicher beim Nachlassgericht hinterlegt und im Testamentsregister registriert.
Sie werden als Erben bei allen Anträgen und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht - Erbscheinsantrag, Erbschaftsausschlagung, Nachlassverzeichnis - sowie bei der Auseinandersetzung mit den Miterben begleitet. Dies geschieht in Form der Vermittlung und Beurkundung von Vermächtniserfüllungs- und Erbauseinandersetzungsverträgen sowie der Durchführung von Verfahren in Teilungssachen.
Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden Übertragungsverträge beurkundet und Sie werden bei der Unternehmensnachfolge dergestalt unterstützt, dass die Nachfolge zukunftsorientiert gelingt, und Ihre Familie und Angehörigen abgesichert sind.
Eine Lebensgemeinschaft einzugehen stellt - unabhängig davon, ob dies ehelich oder nichtehelich geschieht – eine der wichtigsten Entscheidungen eines Menschen dar. Im Bereich des Familienrechts ist es für uns essenziell, Ihre Wünsche und Ziele zu erforschen, um bestimmen zu können, welcher Güterstand und welche familiären Regelungen für Sie persönlich die beste Vertragsform darstellen. Ein Ehevertrag bedarf hierbei der notariellen Beurkundung.
Die Beratung und Beurkundung durch den Notar im Familienrecht umfasst jedoch nicht nur Eheverträge, sondern ebenfalls Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, aber auch Vereinbarungen über künstliche Befruchtung, Minderjährigen- und Erwachsenenadoption sowie insbesondere vorsorgende Verfügungen in Form von General- Vorsorge- und Sorgerechtsvollmachten, Patienten-, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügungen.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären. Bitte beachten Sie, dass selbst bei Rücksendung eines Onlineformulars für die Bearbeitung freie Kapazitäten zu berücksichtigen sind.
Gerne unterstützen wir Sie im anwaltlichen Bereich rund um das Immobilienrecht. Wenn es beispielsweise um die Erstellung von Verträgen, deren Prüfung oder um die Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen geht, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Aber auch in angrenzenden Rechtsgebieten können Sie gerne auf uns zukommen, beispielsweise bei Ansprüchen wegen Baumängeln oder Planungsfehlern.
Was ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Wie kann ich mich gegen eine unbefugte Verwertung schützen und welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Durchsetzung meiner Rechte zur Verfügung?
Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung – z.B. im Bereich Filesharing (Internettauschbörsen) – zur Wehr setzen?
Wie verhalte ich mich, wenn ein Presseartikel über mich erschienen ist?
Das Erbrecht bildet den Kern unserer Fachkompetenz. Sowohl im rein beratenden, aber auch im außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Bereich stehen wir Ihnen in allen Fragen zu Pflichtteil, Erbe, Vermächtnis, Testament, Erbvertrag und Erbengemeinschaft zur Seite. Hierbei haben wir auch angrenzende Fragestellungen im Blick, wie etwa eine Unternehmensnachfolge.
Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir - sofern gewünscht - interdisziplinär zusammen, z.B. mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
Wir beraten Sie und setzen Ihre Rechte durch im Rahmen von Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, einschließlich der Versorgungsausgleichsansprüche und Zugewinnausgleich. Wir beraten zum Samenspenderregistergesetz, Adoption und Vorsorgevollmachten.
Im Rahmen der kooperativen Anwaltspraxis arbeiten wir - sofern erforderlich - interdisziplinär mit Psychologen zusammen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Teusch hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main zugelassen. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule RheinMain für Medienrecht. Weiterhin ist Herr Christian Teusch im Jahr 2017 zum Notar mit dem Amtssitz in Wiesbaden, Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main, bestellt worden.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Grundstücks- und Immobilienrecht, d.h. der Erstellung und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen – seien es z.B. Grundstücke, Wohnungen, Portfoliotransaktionen – oder sonstiger grundstücksbezogener Tätigkeiten, wie der Teilung von Grundstücken, der Erstellung von Teilungserklärungen, der Bestellung von Grunddienstbarkeiten oder Grundschulden.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Gesellschaftsrecht. In diesem Bereich begleitet Herr Teusch durch den kompletten Lebenszyklus einer Gesellschaft mit Dienstleistungen, d.h. im Vorfeld der Gründung, bei der Gründung und während des Bestehens der Gesellschaft, wie Kauf- und Abtretungsverträge von Geschäftsanteilen, die Teilung von Geschäftsanteilen, Kapitalmaßnahmen sowie Umwandlungen, aber auch die Liquidation von Gesellschaften.
Ferner beschäftigt er sich mit der Vermögensnachfolgeplanung, also der Behandlung der Frage, wie Vermögen auf die nächste(n) Generation(en) übertragen werden kann – sei es durch letztwillige Verfügungen (z.B. Testament), lebzeitige Übertragungen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge oder aber auch z.B. durch Eheverträge bzw. die Kombination verschiedener Gestaltungselemente.
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch
Silvia-Luminita Jansen hat an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und an der Universität zu Modena/Italien Rechtswissenschaften studiert. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main zugelassen.
Seit 1999 ist sie Fachanwältin im Verwaltungsrecht, seit 2019 zertifizierte Mediatorin und seit Juli 2024 amtlich bestellte Notarin in Wiesbaden, Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt umfasst heute das Erbrecht, auch mit internationalem Bezug, insbesondere Auseinandersetzungen von Nachlässen.
Sie engagiert sich ehrenamtlich als Vorsitzende in Schlichtungssachen in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Silvia-Luminita Jansen ist die erste in rumänischer Sprache beurkundende Notarin im Bundesgebiet.
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Italienisch
Beurkundungen in:
Deutsch, Rumänisch, Italienisch
Wann ein Notar benötigt wird, bestimmt sich nach den berufsrechtlichen Regelungen, derzeit insbesondere den §§ 20 ff BNotO und materiell rechtlichen Normen. Hiernach wird ein Notar typischerweise tätig bei Immobiliengeschäften, der Erstellung von Testamenten (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament) und Erbverträgen, Unternehmensgründungen [z.B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, Aktiengesellschaft, GmbH & Co. KG], Kapitalmaßnahmen bei Gesellschaften, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen sowie bei Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügungen und Spezialvollmachten. Der Notar ist ferner tätig im Bereich der Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften oder z.B. der Erteilung einer Lebensbescheinigung. Nicht bei allen der vorgenannten Beispiele muss jedoch ein Notar tätig werden.
Die Kosten für notarielle Leistungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie basieren auf dem Geschäftswert der zu beurkundenden Angelegenheit. Bei Immobiliengeschäften richten sie sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis. Notare sind verpflichtet, diese gesetzlich festgelegten Gebühren zu erheben.
In den meisten Fällen kann der Notar frei gewählt werden. Es gilt jedoch regionale Zuständigkeiten (Amtssitz, Amtsbereich, Amtsbezirk) zu beachten. Besonderheiten gelten auch im Bereich der notariellen Online-Verfahren.
Die erforderlichen Dokumente hängen vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Generell sollten Ausweisdokumente, relevante Verträge, Grundbuchauszüge (z.B. bei Immobiliengeschäften), Gesellschaftsverträge (z.B. bei Beurkundungen im gesellschaftsrechtlichen Bereich) und ggf. Vollmachten mitgebracht werden. Der Notar informiert im Vorfeld über die spezifisch benötigten Unterlagen.
Ein Anwalt kann konsultiert werden bei rechtlichen Streitigkeiten, (wichtigen) Vertragsangelegenheiten, arbeitsrechtlichen Problemen, familien- oder erbrechtlichen Fragen, Verkehrsunfällen, strafrechtlichen Vorwürfen und komplexen behördlichen Angelegenheiten. Generell immer dann, wenn rechtliche Unterstützung oder Vertretung benötigt wird.
Zur Vorbereitung sollten alle relevanten Dokumente gesammelt, eine chronologische Zusammenfassung des Sachverhalts erstellt und wichtige Daten notiert werden. Es ist hilfreich, Fragen aufzuschreiben, um sich über die gewünschten Ziele klar zu werden. Je besser die Vorbereitung, desto effizienter kann der Anwalt beraten.
Anwaltskosten können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), durch Stundensätze, Pauschalvergütungen oder in bestimmten Fällen durch Erfolgshonorare berechnet werden. Die genaue Kostenstruktur hängt vom Einzelfall und der Vereinbarung mit dem Anwalt ab. Es ist üblich und sinnvoll, die Kostenfrage vor Beginn zu klären.