Notar für Erbrecht in Wiesbaden

Das deutsche Erbrecht bildet eine komplexe Rechtsmaterie, deren sachgerechte Handhabung für die Regelung der privaten Vermögensnachfolge sowie für die Sicherung der Kontinuität von Unternehmen von essenzieller Bedeutung ist. Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den individuellen Vorstellungen des Erblassers, und ohne ein klares, formwirksames Testament entstehen nicht selten erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese können zu langwierigen, kostenintensiven und familiär belastenden Erbstreitigkeiten führen, die den eigentlichen Willen des Verstorbenen konterkarieren und den Nachlasswert mindern. Im unternehmerischen Kontext kann eine ungeklärte oder fehlerhaft gestaltete Nachfolge gar die Existenz des Betriebs gefährden.

Vor diesem Hintergrund kommt der vorsorgenden Rechtspflege durch den Notar eine zentrale Funktion zu. Als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar darauf spezialisiert, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sie über die rechtlichen Konsequenzen umfassend aufzuklären und diesen Willen anschließend in der Urkunde klar und präzise festzuhalten. Für die fachkundige notarielle Begleitung in erbrechtlichen Angelegenheiten im Raum Wiesbaden stellt die Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen eine etablierte Anlaufstelle mit entsprechender Expertise dar.
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Notarielle Vorsorge und Nachlassabwicklung in Wiesbaden

Das Erbrecht konstituiert einen fundamentalen Baustein der Vermögensnachfolge, der sowohl die vorausschauende Planung zu Lebzeiten als auch die ordnungsgemäße Abwicklung nach dem Erbfall umfasst. Es eröffnet Privatpersonen den rechtlichen Rahmen, persönliche Vermögenswerte zielgerichtet an nachfolgende Generationen zu transferieren und dabei individuelle Dispositionen rechtsverbindlich zu gestalten. Zugleich kann eine durchdachte erbrechtliche Gestaltung die wirtschaftliche Absicherung von Angehörigen gewährleisten und ist geeignet, potenzielle Konflikte präventiv zu vermeiden. Für Unternehmen stellt das Erbrecht einen essenziellen Faktor bei der Nachfolgeplanung dar, um die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen und Betriebsvermögen zu schützen; auch hier ist Abwicklung von entscheidender Bedeutung, um steuerliche Optimierungspotenziale zu realisieren und Rechtsunsicherheiten zu begegnen.

Die traditionsreiche Landeshauptstadt Wiesbaden, bekannt für ihre elegante Architektur und als bedeutender Wirtschaftsstandort in der Rhein-Main-Region, vereint historisches Flair mit moderner Vitalität. In dieser prosperierenden Stadt mit hohem Wohlstandsniveau und zahlreichen Familienunternehmen besteht ein erhöhter Bedarf nach kompetenter Unterstützung bei der Vermögensnachfolge. In diesen oft emotional herausfordernden Situationen bieten Notare als neutrale Experten der Rechtslage das notwendige Fachwissen, um sowohl die präventive Gestaltung als auch die Nachlassabwicklung professionell zu begleiten. 

Erbrechtliche Tätigkeitsfelder eines Notars 

Im Erbrecht ist die Beachtung formaler Vorschriften oft grundlegend, damit der letzte Wille einer Person wirksam wird und Vermögen nach klaren Regeln übertragen werden kann. Die Beteiligung eines Notars ist dabei häufig gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest sehr empfehlenswert. Als unparteiischer Experte unterstützt der Notar die Beteiligten dabei, ihre Ziele rechtssicher zu formulieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen – sowohl bei der Planung zu Lebzeiten als auch nach einem Todesfall.
Die notarielle Begleitung deckt ein breites Feld ab. Bei der vorausschauenden Nachlassregelung gehören dazu insbesondere folgende Tätigkeiten:
Der Notar berät umfassend zu den Optionen für Verfügungen von Todes wegen und beurkundet die gewählte Form, sei es ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag.
Zu den Aufgaben zählt auch die sorgfältige Gestaltung und anschließende Beurkundung von Verträgen zum Erb- und Pflichtteilsverzicht, in denen auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wird.
Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge gestaltet und beurkundet der Notar Übertragungsverträge, beispielsweise für die Schenkung und somit lebzeitige Übertragung von Immobilienvermögen.
Eine wichtige Rolle spielt der Notar bei der Begleitung der Unternehmensnachfolge, um den Fortbestand des Betriebs und die Absicherung der Familie zu gewährleisten.
Er berät zur sinnvollen Einsetzung eines Testamentsvollstreckers und sorgt für dessen korrekte Verankerung in der letztwilligen Verfügung.
Die notarielle Expertise umfasst die Beratung zur Gründung und die Beurkundung bei der Errichtung von Stiftungen von Todes wegen sowie bei Zustiftungen zu bereits bestehenden Stiftungen.
Der Notar kümmert sich um die amtliche Verwahrung und Registrierung von Testamenten und Erbverträgen und veranlasst deren Eintragung im Zentralen Testamentsregister für eine sichere Auffindbarkeit.
Auch nach Eintritt eines Erbfalls umfasst die notarielle Begleitung ein breites Spektrum an Tätigkeiten: 
Der Notar beurkundet Anträge zur Ausstellung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, welche die Erbenstellung offiziell nachweisen.
Er nimmt Erklärungen zur Erbausschlagung entgegen und beurkundet diese formgerecht, falls ein Miterbe die Erbschaft nicht annehmen möchte.
Er unterstützt die Erbengemeinschaft bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, was die Klärung von Ansprüchen und die Vermittlung bei Teilungsfragen einschließen kann.
Die notarielle Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Beurkundung der für die Abwicklung erforderlichen Verträge, insbesondere von Vermächtniserfüllungs- und Erbauseinandersetzungsverträgen, sowie gegebenenfalls die Begleitung bei formellen Teilungsverfahren.
Die Gestaltung und notarielle Beurkundung von Verträgen über den Kauf eines Erbteils (Erbschaftskauf) gehört ebenfalls zum Tätigkeitsfeld.
Falls erforderlich, übernimmt der Notar die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder beurkundet ein solches, etwa zur Übersicht über den Nachlass z.B. für Pflichtteilsberechtigte.
Diese vielfältigen Aufgaben verdeutlichen die zentrale Funktion des Notars während des gesamten Prozesses der Vermögensnachfolge – von der vorausschauenden Planung bis zur finalen Abwicklung nach dem Tod. Im Raum Wiesbaden steht Ihnen für diese komplexen, erbrechtlichen Angelegenheiten die Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen mit erfahrenen Notaren zur Seite.

Kanzlei Goroll Teusch Jansen: Ihre Notare für Erbrecht in Wiesbaden

Die Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen, ansässig in der historischen Villa Carla in Wiesbaden, verfügt über fundierte, langjährige Expertise im Bereich Erbrecht. Als unabhängige, unparteiische Amtsträger beraten die Notare sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in den modern ausgestatteten Räumlichkeiten der Bierstadter Straße 16 bei notariellen Anliegen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei sowohl die vorsorgende Gestaltung von Nachlassregelungen als auch die präzise Abwicklung erbrechtlicher Angelegenheiten nach eingetretenem Todesfall.

Eine besondere Leistung der Kanzlei ist die notarielle Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen gemäß §§ 342 ff. FamFG und § 20 BNotO. Dieses besondere Verfahren ermöglicht eine Auseinandersetzung des Nachlasses einzig unter der Leitung und durch Vermittlung des Notars, die mit einem vollstreckbaren Titel endet. Damit stellt die notariell vermittelte Nachlassauseinandersetzung ein besonders effizientes und zügiges Verfahren dar, den Nachlass unter Berücksichtigung der Interessen der Erben rechtsverbindlich zu regeln.

Die Berufsträger, tätig auch als Rechtsanwalt für Erbrecht, verfügen darüber hinaus über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht. Diese interdisziplinäre Kompetenz ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung von Nachlassfragen, sei es im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen, Unternehmensnachfolgen oder familienrechtlichen Vereinbarungen, und führt zu durchdachten Lösungen.
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FAQ zur notariellen Begleitung in erbrechtlichen Angelegenheiten

Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen rund um den Bereich des Erbrechts:

Existiert kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge: Erben erster Ordnung (Ehepartner und Nachkommen) erben vorrangig, bei deren Fehlen Erben zweiter Ordnung (Eltern und deren Nachkommen), wobei der Ehepartner anteilig nach Güterstand berücksichtigt wird. Ein Testament empfiehlt sich, um individuelle Erbregelungen zu treffen, etwa für nichteheliche Partner, spezifische Vermögensverteilung oder Konfliktvermeidung in komplexen Familienkonstellationen.

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die allein verfasst wird und jederzeit geändert oder aufgehoben werden kann. Ein Erbvertrag hingegen ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und anderen Parteien, wie potenziellen Erben. Er erfordert die Zustimmung aller Beteiligten und kann nur gemeinsam geändert werden.

Ja, ein Testament handschriftlich zu erstellen ist nach deutschem Recht (§ 2247 BGB) eine gültige Form, sofern es vom Erblasser vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Es regelt die Verteilung für das Vermögen des Erblassers. Allerdings birgt diese Form Tücken: Unklare Formulierungen, Zweifel an der Testierfähigkeit oder das Risiko, dass das Testament nicht gefunden wird, können – gerade wenn mehrere Erben vorhanden sind – leicht unter den Erben zu Streitigkeiten führen. Obwohl Sie für die reine Gültigkeit also nicht zwingend einen Notar benötigen, bietet ein notariell beurkundetes Testament entscheidende Vorteile. Der Notar berät Sie umfassend, stellt sicher, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert wird, bestätigt Ihre Testierfähigkeit und sorgt für die sichere amtliche Verwahrung.

Eine Verfügung von Todes wegen ist bei Testierfähigkeit bis zum Tod änderbar. Ein neues Testament oder Ergänzungen ersetzen frühere Verfügungen. Notarielle Testamente werden beim Nachlassgericht hinterlegt, handschriftliche erfordern klare Formulierung, um den aktuellen Willen auszudrücken.

Die Notare der Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen verfügen über langjährige Erfahrung in erbrechtlichen Sachverhalten und bieten umfassende Beratung zu u.a. Testamenten, Erbverträgen und Vorsorge. Weitere notarielle Leistungen umfassen das Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht, wozu bspw. die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Firmengründungen oder Eheverträge gehören.

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind erforderlich. Je nach Anliegen helfen bestehende Testamente, Eheverträge, Grundbuchauszüge oder Angaben zu Vermögenswerten. Für Vorsorgevollmachten sind Daten zu Vertrauenspersonen nützlich. Der Notar klärt vorab, was genau benötigt wird.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und hängen vom Vermögenswert ab. Genaue Angaben erfolgen beim Notar.

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