Existiert kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge: Erben erster Ordnung (Ehepartner und Nachkommen) erben vorrangig, bei deren Fehlen Erben zweiter Ordnung (Eltern und deren Nachkommen), wobei der Ehepartner anteilig nach Güterstand berücksichtigt wird. Ein Testament empfiehlt sich, um individuelle Erbregelungen zu treffen, etwa für nichteheliche Partner, spezifische Vermögensverteilung oder Konfliktvermeidung in komplexen Familienkonstellationen.
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die allein verfasst wird und jederzeit geändert oder aufgehoben werden kann. Ein Erbvertrag hingegen ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und anderen Parteien, wie potenziellen Erben. Er erfordert die Zustimmung aller Beteiligten und kann nur gemeinsam geändert werden.
Ja, ein Testament handschriftlich zu erstellen ist nach deutschem Recht (§ 2247 BGB) eine gültige Form, sofern es vom Erblasser vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Es regelt die Verteilung für das Vermögen des Erblassers. Allerdings birgt diese Form Tücken: Unklare Formulierungen, Zweifel an der Testierfähigkeit oder das Risiko, dass das Testament nicht gefunden wird, können – gerade wenn mehrere Erben vorhanden sind – leicht unter den Erben zu Streitigkeiten führen. Obwohl Sie für die reine Gültigkeit also nicht zwingend einen Notar benötigen, bietet ein notariell beurkundetes Testament entscheidende Vorteile. Der Notar berät Sie umfassend, stellt sicher, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert wird, bestätigt Ihre Testierfähigkeit und sorgt für die sichere amtliche Verwahrung.
Eine Verfügung von Todes wegen ist bei Testierfähigkeit bis zum Tod änderbar. Ein neues Testament oder Ergänzungen ersetzen frühere Verfügungen. Notarielle Testamente werden beim Nachlassgericht hinterlegt, handschriftliche erfordern klare Formulierung, um den aktuellen Willen auszudrücken.
Die Notare der Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen verfügen über langjährige Erfahrung in erbrechtlichen Sachverhalten und bieten umfassende Beratung zu u.a. Testamenten, Erbverträgen und Vorsorge. Weitere notarielle Leistungen umfassen das Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht, wozu bspw. die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Firmengründungen oder Eheverträge gehören.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind erforderlich. Je nach Anliegen helfen bestehende Testamente, Eheverträge, Grundbuchauszüge oder Angaben zu Vermögenswerten. Für Vorsorgevollmachten sind Daten zu Vertrauenspersonen nützlich. Der Notar klärt vorab, was genau benötigt wird.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und hängen vom Vermögenswert ab. Genaue Angaben erfolgen beim Notar.