Notar für Immobilienrecht Wiesbaden

Der Abschluss eines Immobiliengeschäfts stellt sowohl für Privatpersonen, Kapitalanleger als auch für Unternehmen eine weitreichende wirtschaftliche Entscheidung dar, die einer besonderen rechtlichen Vorgehensweise bedarf. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung für diese bedeutenden Rechtsgeschäfte im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die unparteiische Mitwirkung des Notars ist dabei nicht nur beim klassischen Hauskauf, sondern z.B. auch bei Grundstücksteilungen sowie der Vertragsgestaltung bei Übertragungen unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund erläutert dieser Artikel die zentrale Rolle des Notars im Rhein-Main-Gebiet, beschreibt seine Vorgehensweise und zeigt anhand von Beispielen auf, wie eine notarielle Begleitung bei Immobilientransaktionen aufgebaut ist.

Die beiden Notare der Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen stehen Ihnen in Wiesbaden zur Seite, um Sie in allen Fragen des Immobilienrechts kompetent zu beraten und bei der Umsetzung notarieller Anliegen die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Kontaktieren Sie uns gerne für Ihr Anliegen.
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Blick auf Wiesbaden

Warum erfordern Immobiliengeschäfte in Wiesbaden notarielle Expertise?

Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden, mit rund 280.000 Einwohnern eine der bedeutendsten Städte im Rhein-Main-Gebiet, zeichnet sich durch einen besonders facettenreichen Immobilienmarkt aus. Prachtvolle Gründerzeitvillen im historischen Kurviertel stehen modernen Wohnkomplexen gegenüber, während attraktive Gewerbeflächen das Portfolio ergänzen. Dank ihrer strategisch günstigen Position zwischen der Finanzmetropole Frankfurt, dem rheinland-pfälzischen Mainz und dem naturnahen Taunus sowie einer erstklassigen Verkehrsanbindung zieht die Stadt sowohl private als auch gewerbliche Immobilieninteressenten an.

Während Privatleute vom Eigentumswohnungskauf bis zur Hausübertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge verschiedenste Immobiliengeschäfte tätigen, investieren Unternehmen in Gewerbeimmobilien, entwickeln als Bauträger neue Wohnprojekte oder bauen ihre Immobilienportfolios aus.

Um die Interessen aller Beteiligten bei diesen und vielen weiteren Immobilientransaktionen zu schützen, hat der Gesetzgeber die notarielle Begleitung vorgeschrieben. Als neutrale Instanz vermittelt der Notar zwischen den Parteien und sorgt für die Abwicklung von beurkundeten Immobiliengeschäften.

Wann ist bei Immobilientransaktionen die Mitwirkung eines Notars nötig?

Die notarielle Begleitung im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege dient der Vermeidung späterer Streitigkeiten durch eindeutige Gestaltung von Verträgen und Erklärungen. Diese Aufgabe ist in der Bundesnotarordnung (BNotO) verankert, während die materiellen Normen die konkreten Fälle der notariellen Beurkundungspflicht regeln. Die notarielle Tätigkeit umfasst sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungen als auch freiwillige Beratungsleistungen, wie folgende Beispiele zeigen:

Notarielle Begleitung beim Immobilienkauf

Bei einem Immobilienkauf oder -verkauf jeder Art berät ein Notar umfassend, weist auf mögliche Risiken (z.B. ungesicherte Vorleistungen) hin und prüft die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Nachdem er die Kaufverträge entworfen, bei Bedarf überarbeitet und schließlich beurkundet hat, sorgt er für den Vertragsvollzug in vorgegebener Reihenfolge. 

Entwurf und Beurkundung von Überlassungsverträgen

Soll Eigentum – wie Immobilien oder Grundstücke – übertragen werden, berät der Notar und hält in einem Übertragungs- oder Überlassungsvertrag, auch als Schenkung bezeichnet, die Interessen der Beteiligten fest. Dabei kann der übertragende Eigentümer durch bspw. Nutzungs- und Rückforderungsrechte abgesichert werden. Zuletzt erfolgt die Beurkundung.

Betreuung von Teilungen im Wohnungseigentum

Wenn eine Immobilie in Wohnungseigentum aufgeteilt werden soll, erstellt der Notar die notwendige Teilungserklärung und regelt darin die Rechte der künftigen Eigentümergemeinschaft. Er gestaltet die Gemeinschaftsordnung, definiert Sondernutzungsrechte und sorgt für die korrekte Eintragung im Grundbuch.

Beurkundung grundbuchrelevanter Erklärungen

Der Notar beurkundet die Bestellung von Grundschulden als Sicherheit für den Darlehensgeber und beglaubigt weitere Erklärungen wie Löschungsbewilligungen oder Rangänderungen. Basierend auf diesen Urkunden stellt er die entsprechenden Anträge an das Grundbuchamt des Amtsgerichts und begleitet den Prozess bis zur Eintragung.
Als Notare der Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen begleiten wir Sie in Wiesbaden bei all diesen immobilienrechtlichen Angelegenheiten und tragen durch unsere Erfahrung zu einer Vorbereitung und Beurkundung von Verträgen und deren Abwicklung bei, bei der die Interessen der Beteiligten Berücksichtigung gefunden haben.

Welche Schritte umfasst die notarielle Begleitung im Bereich des Immobilienrechts? 

Ein Notar ist ein unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes, dessen Hauptaufgabe in der Beurkundung wichtiger Rechtsgeschäfte und Vorgänge liegt. Seine Tätigkeit beginnt jedoch bereits vor der eigentlichen Beurkundung und erstreckt sich auch über diese hinaus, wie der nachfolgend dargestellte Ablauf einer notariellen Begleitung belegt:

Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase führt der Notar Gespräche mit allen Beteiligten, um deren oftmals unterschiedliche Zielvorstellungen zu erfassen. Neben der vollständigen Klärung des Sachverhalts gehört die Erläuterung der rechtlichen Konsequenzen zu seinen zentralen Aufgaben. Parallel dazu prüft er die erforderlichen Dokumente wie Grundbuchauszüge und bestehende Verträge.

Dokumentenerstellung

Basierend auf den Vorgesprächen erstellt der Notar einen Entwurf der Urkunde, in dem die Interessen aller Beteiligten und deren Vereinbarungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften präzise formuliert werden. Nach Fertigstellung wird der Entwurf den Parteien zur Verfügung gestellt, wobei der Notar für Rückfragen bereitsteht und bei Bedarf Anpassungen vornimmt.

Beurkundung

Im Beurkundungstermin beginnt der Notar mit dem Verlesen der vollständigen Urkunde, wobei er Fragen zur rechtlichen Bedeutung und Tragweite der Vereinbarung für alle Beteiligten gerne (erneut) beantwortet und ggf. (erneut) Anpassungen vornimmt. Anschließend wird die Urkunde von den Parteien und dem Notar unterzeichnet, wodurch sie ihre rechtliche Wirksamkeit erlangt.

Vollzug der Urkunde

Mit der Beurkundung beginnt für den Notar die wichtige Phase des Vertragsvollzugs. Er überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung aller getroffenen Vereinbarungen und koordiniert die erforderlichen Schritte mit Behörden, Banken und dem Grundbuchamt. Bei Immobiliengeschäften stellt er dabei den sicheren Leistungsaustausch zwischen den Parteien sicher.
Die notarielle Betreuung erfordert in jeder Phase höchste juristische Expertise und Sorgfalt. Die beiden Notare der Wiesbadener Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen begleiten Sie von der ersten Beratung über die Vertragsprüfung bis zur Beurkundung und dem anschließenden Vollzug der Urkunde kompetent durch diesen Prozess.

Kanzlei Goroll Teusch Jansen: Notare für Immobilien in und um Wiesbaden

In der historischen Villa Carla im Zentrum Wiesbadens befindet sich die auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Goroll · Teusch · Jansen. Als unabhängige und neutrale Amtsträger beraten und betreuen die Notare sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei ihren rechtlichen Anliegen. Die modern ausgestatteten Räumlichkeiten in der Bierstadter Straße 16 bieten dafür den idealen Rahmen.

Unsere Berufsträger verfügen als Notar (aber auch als Rechtsanwalt) über jahrelange Erfahrung in der Begleitung bzw. Beurkundung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften, insbesondere von Kauf-, Übertragungs- und Bauträgerverträgen. Durch transparente Kommunikation und verständliche Erläuterung aller rechtlichen Aspekte tragen sie als Notare zu einer dem beurkundeten Vorgang entsprechenden und effizienten Abwicklung sämtlicher Transaktionen bei. Ihr notarielles Tätigkeitsfeld erstreckt sich dabei auch auf das Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht sowie Erbrecht.
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FAQ zur notariellen Beurkundung und Abwicklung von Immobiliengeschäften

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu notariellen Dienstleistungen im Immobilienrecht:

Wir besitzen einen faktischen Schwerpunkt in allen notariellen Belangen des Immobilienrechts - von klassischen Grundstückskaufverträgen über Teilungserklärungen bis zu komplexen Bauträgerverträgen oder Portfoliotransaktionen. Durch unsere langjährige Erfahrung in der notariellen Praxis können wir Sie bei solch wichtigen Vorgängen zügig und sachgemäß begleiten.

Nach der Erstberatung erstellen wir den Vertragsentwurf und stimmen diesen mit allen Vertragsparteien ab. Dabei haben wir stets die Interessen aller Parteien im Blick. Es folgt die Beurkundung im Beisein aller Beteiligten, bei der die Tragweite des Vertrags auch gerne (nochmals) erläutert wird. Der notarielle Vollzug umfasst dann die komplette Abwicklung - von Grundbucheintragungen über die Kaufpreiszahlung bis zur Eigentumsumschreibung.

Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert (bei Immobilientransaktionen der Kaufpreis).

Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erwirbt der Käufer ein Objekt, das erst noch gebaut werden muss, bei welchem das Grundstück dem Käufer (noch) nicht (mit-)gehört. Der Bauträgervertrag verbindet dabei Kauf- und Werkvertrag. Als Bauherr genießen Sie besonderen Schutz durch gesetzliche Vorgaben, etwa bei der Kaufpreiszahlung nach Baufortschritt. Der Notar berät Sie zu eventuellen Risiken.

Als unabhängiger und unparteiischer Berater entwirft und beurkundet der Notar Regelungen für die Vertragsbeteiligten, bei denen die Wünsche derselben berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beurkundung werden die Eigentumsverhältnisse geprüft und alle Zielvorstellungen berücksichtigt. Der Notar sorgt auch für die Abstimmung mit finanzierenden Banken bei der Grundschuldbestellung.

Bei der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge berät das Notariat umfassend. Der Übertragungsvertrag kann dabei z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht regeln. Aufbauend auf den individuellen Bedürfnissen werden anschließend Vereinbarungen getroffen und beurkundet.

Bringen Sie zur Beurkundung einen gültigen Ausweis und alle erforderlichen Unterlagen mit. Der Notar sendet Ihnen den Vertragsentwurf vorab zu - lesen Sie diesen in Ruhe durch und notieren Sie offene Fragen zu den Regelungsmöglichkeiten. Bei einer Finanzierung durch Darlehen klären Sie die Grundschuld oder Hypothek unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag.

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