Wir besitzen einen faktischen Schwerpunkt in allen notariellen Belangen des Immobilienrechts - von klassischen Grundstückskaufverträgen über Teilungserklärungen bis zu komplexen Bauträgerverträgen oder Portfoliotransaktionen. Durch unsere langjährige Erfahrung in der notariellen Praxis können wir Sie bei solch wichtigen Vorgängen zügig und sachgemäß begleiten.
Nach der Erstberatung erstellen wir den Vertragsentwurf und stimmen diesen mit allen Vertragsparteien ab. Dabei haben wir stets die Interessen aller Parteien im Blick. Es folgt die Beurkundung im Beisein aller Beteiligten, bei der die Tragweite des Vertrags auch gerne (nochmals) erläutert wird. Der notarielle Vollzug umfasst dann die komplette Abwicklung - von Grundbucheintragungen über die Kaufpreiszahlung bis zur Eigentumsumschreibung.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert (bei Immobilientransaktionen der Kaufpreis).
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erwirbt der Käufer ein Objekt, das erst noch gebaut werden muss, bei welchem das Grundstück dem Käufer (noch) nicht (mit-)gehört. Der Bauträgervertrag verbindet dabei Kauf- und Werkvertrag. Als Bauherr genießen Sie besonderen Schutz durch gesetzliche Vorgaben, etwa bei der Kaufpreiszahlung nach Baufortschritt. Der Notar berät Sie zu eventuellen Risiken.
Als unabhängiger und unparteiischer Berater entwirft und beurkundet der Notar Regelungen für die Vertragsbeteiligten, bei denen die Wünsche derselben berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beurkundung werden die Eigentumsverhältnisse geprüft und alle Zielvorstellungen berücksichtigt. Der Notar sorgt auch für die Abstimmung mit finanzierenden Banken bei der Grundschuldbestellung.
Bei der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge berät das Notariat umfassend. Der Übertragungsvertrag kann dabei z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht regeln. Aufbauend auf den individuellen Bedürfnissen werden anschließend Vereinbarungen getroffen und beurkundet.
Bringen Sie zur Beurkundung einen gültigen Ausweis und alle erforderlichen Unterlagen mit. Der Notar sendet Ihnen den Vertragsentwurf vorab zu - lesen Sie diesen in Ruhe durch und notieren Sie offene Fragen zu den Regelungsmöglichkeiten. Bei einer Finanzierung durch Darlehen klären Sie die Grundschuld oder Hypothek unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag.